Erste Hilfe im Unternehmen: Pflichten, Kurse und Umsetzung
Unternehmen sind verpflichtet, im Notfall Erste Hilfe sicherzustellen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zu Anforderungen, sinnvollen Schulungen und der praktischen Umsetzung im Betrieb.

Warum ist Erste Hilfe im Unternehmen wichtig?
Erste Hilfe rettet Leben, besonders in den ersten Minuten nach einem Notfall. Schnelles Handeln kann schwere Folgeschäden verhindern und die Überlebenschancen massiv erhöhen. Gleichzeitig stärkt ein gut vorbereitetes Unternehmen die Sicherheit, das Vertrauen der Mitarbeitenden und erfüllt seine Sorgfaltspflicht.
Ist Erste Hilfe im Unternehmen in der Schweiz Pflicht?
Ja. Gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG), Arbeitsgesetz (ArGV 3, Art. 36) und den Richtlinien der Suva sind Arbeitgeber verpflichtet, die notwendige Erste Hilfe im Betrieb sicherzustellen. Das bedeutet: Organisation, Material und ausgebildete Personen müssen vorhanden sein, angepasst an Grösse und Risiko des Betriebs.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?
In der Schweiz ist Erste Hilfe im Unternehmen Pflicht. Die Anzahl der Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter richtet sich nach Betriebsgrösse, Risiken und Struktur. Ziel ist, dass im Notfall innert weniger Minuten Hilfe geleistet werden kann. Auch Ausbildung und Material müssen zu den betriebsspezifischen Gefahren passen.
Ausbildung nach Empfehlungen der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität:
- Geringes Risiko, zum Beispiel Büro: Ersthelfer Stufe 1 IVR.
- Mittleres Risiko, zum Beispiel Handwerk oder Logistik: Ersthelfer Stufe 2 IVR.
- Hohes Risiko, zum Beispiel Gefahrgut oder Maschinenbetrieb: Ersthelfer Stufe 3 IVR.
Hinweis: Sanitätsmaterial, klare Abläufe und je nach Betrieb zusätzliche Einrichtungen müssen ebenfalls vorhanden sein.
Welche Erste Hilfe Kurse sind für Unternehmen sinnvoll?
BLS-AED Kurs
Komplett- oder Kompaktkurs.
Refresher-Kurs
Zur Auffrischung, in der Regel alle 2 Jahre empfohlen.
Individuelle Firmenkurse
Schulungen für Unternehmen und Branchen, zum Beispiel Bau, Büro oder Events, angepasst an die konkreten Bedürfnisse.
Orientierung bieten Standards wie jene des Schweizerischen Rates für Wiederbelebung (SRC) und des Interverbands für Rettungswesen (IVR).
Wie wird Erste Hilfe im Unternehmen praktisch umgesetzt?
Eine wirksame Umsetzung umfasst:
- Notfall- und Alarmierungskonzept mit klar definierten Abläufen.
- Ausgebildete Ersthelfer im Betrieb.
- Erste-Hilfe-Material und AED, regelmässig kontrolliert und passend zum Betrieb.
- Notfallnummern und Alarmierungskette gut sichtbar kommuniziert.
- Regelmässige Schulungen und Übungen.
Wichtig: Theorie allein reicht nicht. Praxis und Wiederholung sind entscheidend.
Erste Hilfe Kurse für Unternehmen in der Schweiz
Unternehmen profitieren von individuell angepassten Schulungen:
- Direkt vor Ort im Betrieb.
- Branchenspezifische Szenarien.
- Kombination aus Theorie, Praxis und realistischen Übungen.
- Flexible Termine für Teams und Schichten.
So wird Erste Hilfe nicht nur gelernt, sondern im Ernstfall auch angewendet.
Häufige Fragen
Gesetzliche Verpflichtungen & Standards
Ist Erste Hilfe im Unternehmen in der Schweiz Pflicht?
Ja. Gemäss ArGV 3 Artikel 36 müssen Arbeitgeber alle erforderlichen Massnahmen treffen, damit bei Unfällen oder Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann.
Welche Ausbildungsstufe ist für Firmen notwendig?
Verantwortliche fragen oft nach dem IVR-Standard. In der Regel wird für Betriebssanitäter die Stufe 1 oder 2 empfohlen, abhängig von der Betriebsgrösse, dem Einsatzbereich und der Betriebsgefahr.
Wie viele Ersthelfer müssen pro Betrieb ausgebildet sein?
Es gibt keine fixe Zahl im Gesetz. Die Anzahl richtet sich nach der Betriebsgrösse, der örtlichen Lage, den Arbeitszeiten und den spezifischen Gefahren im Unternehmen, zum Beispiel Büro, Werkstatt oder Baustelle.
Gültigkeit & Auffrischung
Wie lange ist ein Zertifikat gültig?
Zertifikate für First Aid Stufe 1 bis 3 IVR und BLS-AED-SRC sind in der Regel 2 Jahre gültig.
Wann muss ein Refresher-Kurs stattfinden?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass das Wissen aktuell bleibt. Ein zweijährlicher Rhythmus für Wiederholungskurse ist der gängige Praxisstandard.
Wie oft müssen Mitarbeitende geschult werden?
Wie oft Schulungen notwendig sind, hängt vom Risiko im Betrieb und von den internen Vorgaben ab. In der Praxis werden Ersthelfer und verantwortliche Mitarbeitende regelmässig geschult und in festgelegten Abständen aufgefrischt.
Kosten & Organisation
Gilt die Kurszeit als Arbeitszeit?
Ja. Schulungen und Instruktionen müssen bei vollem Lohn und während der üblichen Arbeitszeit erfolgen.
Welche Ausrüstung muss vorhanden sein?
Neben ausgebildetem Personal ist mindestens ein gut bestückter Erste-Hilfe-Kasten erforderlich. Je nach Betrieb sind zusätzlich ein Notfallkonzept, klar definierte Abläufe und weitere Hilfsmittel sinnvoll oder notwendig.
Kann ich Mitarbeiter zur Teilnahme verpflichten?
Grundsätzlich ja. Arbeitnehmer müssen im Rahmen ihrer Treue- und Unterstützungspflicht an Massnahmen zur Arbeitssicherheit mitwirken.
Wer kontrolliert die Umsetzung?
Je nach Situation können Behörden, Aufsichtsstellen oder Versicherer wie die Suva im Rahmen von Kontrollen, Audits oder Abklärungen prüfen, ob die Anforderungen im Betrieb angemessen umgesetzt sind.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Wenn notwendige Massnahmen fehlen, kann dies im Schadenfall rechtliche, organisatorische und versicherungsrelevante Folgen haben. Deshalb lohnt es sich, Erste Hilfe im Unternehmen sauber zu regeln und regelmässig zu überprüfen.
Haftung & Sicherheit
Sind Ersthelfer bei Fehlern haftbar?
Dies ist eine häufige Sorge. In der Schweiz ist die Hilfeleistungspflicht gesetzlich verankert, und solange nicht grob fahrlässig gehandelt wird, geniessen Ersthelfer einen weitgehenden Schutz vor rechtlichen Konsequenzen.
Haben wir das richtige Material?
Das hängt von den Risiken und der Grösse des Betriebs ab. Gerne klären wir Ihre Bedürfnisse und unterstützen Sie bei der Auswahl von passendem Material, zum Beispiel Erste-Hilfe-Stationen, Defibrillatoren, Autoapotheken oder Notfallrucksäcken.
Sind Medikamente erlaubt?
Die Abgabe von Arzneimitteln ist streng reglementiert und darf in der Regel nur durch berechtigte Personen erfolgen. Wir empfehlen, Medikamente nicht ohne klare Zuständigkeit und fachliche Vorgaben in Erste-Hilfe-Stationen aufzubewahren.
Kurse bei StaySafe
Sind die Kurse praxisnah?
Ja, Unsere Kurse werden auf unsere jeweiligen Kunden mit ihren speziellen Bedürfnissen angepasst. Je nach Anforderungen arbeiten wir auch mit, dem Unternehmen und den Mitarbeitenden, unbekannten Figuranten, die entsprechend instruiert und moulangiert (naturgetreue Nachbildung einer Wunde) sind.
Finden die Kurse bei uns im Betrieb oder bei Ihnen statt?
Wir sind der Meinung das Mitarbeitende dort geschult und trainiert werden sollen, wo Ereignisse stattfinden. In Ihrem Betrieb! Wir passen unsere Ausbildung ganz Ihrem Möglichkeiten an.
Was decken SRC- und BLS-AED-Schulungen ab?
Das Swiss Resuscitation Council (SRC) stellt die Richtlinien und Unterlagen für die Reanimationskurse. Als zertifizierter Kursanbieter bieten wir die Kurse BLS-AED-SRC Komplett (Generic Provider) und BLS-AED-SRC Kompakt (Basic Provider) an.
Beide Schulungen planen wir, je nach Anforderungen, auch in die firmenspezifischen Schulungen ein.
Wie buche ich eine Schulung oder Beratung?
Schreiben Sie uns über unser Webformular und Beschreiben Sie ihre Bedürfnisse.
Wir melden uns bei Ihnen für weitere Abklärungen per Mail oder direkt Telefonisch.
Qualifikationen & Voraussetzungen
Was befähigt dich oder einen anderen Ausbilder im Bereich der Ersten Hilfe diese Themen zu unterrichten?
Um in der Schweiz Kurse bis zur Stufe First Aid Stufe 2 IVR eigenständig ausbilden zu dürfen, müssen Sie die Anforderungen für den Instruktor First Aid Stufe 2 IVR erfüllen. Diese Qualifikation baut auf medizinischem Fachwissen sowie methodisch-didaktischen Kompetenzen auf.
1. Medizinische Fachqualifikation
- Zertifikat Stufe 3 IVR: Sie müssen mindestens über ein gültiges Zertifikat der First Aid Stufe 3 IVR verfügen.
- BLS-AED-SRC Instruktor: Sie benötigen eine gültige Anerkennung als Instruktor für die Herz-Lungen-Wiederbelebung (Basic Life Support) nach den Richtlinien des Swiss Resuscitation Council (SRC).
2. Pädagogische Qualifikation
- Erwachsenenbildung: Der Nachweis von mindestens 42 Stunden Ausbildung in den Grundlagen der Erwachsenenbildung ist erforderlich. In der Regel wird hierfür das Modul SVEB-Zertifikat Kursleiter (Stufe 1) oder eine gleichwertige methodisch-didaktische Kompetenz verlangt.
3. Zusätzliche Voraussetzungen & Anerkennung
- Basiszertifizierung:
Oft wird der Besitz des Zertifikats First Aid Instruktor:in 1 als Grundlage vorausgesetzt. - Anerkannte Ausbildungsorganisation:
Die Ausbildung und Beurteilung erfolgt über eine vom Interverband für Rettungswesen (IVR) anerkannte Bildungsorganisation. - Berufliche Äquivalenz:
Personen mit medizinischen Berufsabschlüssen (z. B. dipl. Rettungssanitäter HF, dipl. Pflegefachpersonen oder Ärzte) können über ein Äquivalenzverfahren beim Interverband für Rettungswesen (IVR) die Anerkennung beantragen, sofern sie die pädagogische Qualifikation nachweisen können.
Hinweis zur Gültigkeit: Die Anerkennung als Instruktor ist in der Regel auf 24 Monate befristet und muss durch regelmässige Fortbildungen (Refresher) erneuert werden.
Wie lange dauert eine Ausbildung zum Instruktor?
Um Instruktor für Stufe 2 zu werden, müssen Sie selbst die Stufe 3 abgeschlossen haben.
- First Aid Stufe 1 IVR: 14 Stunden (2 Tage)
- First Aid Stufe 2 IVR: 21 Stunden (3 Tage)
- First Aid Stufe 3 IVR: 35 Stunden (5 Tage)
- BLS-AED-SRC Komplett:
- Oft in Stufe 1 integriert, sonst ca. 4–6 Stunden zusätzlich.
2. Pädagogische Ausbildung (Erwachsenenbildung)
Dies ist der Zeit intensivste Teil der Ausbildung.
- Grundlagen der Erwachsenenbildung: Erforderlich sind mindestens 42 Stunden Ausbildung.
- Hinweis: Dies entspricht meist dem Modul 1 des SVEB-Zertifikats (Kursleiter/in), welches oft mit ca. 45–50 Präsenzstunden plus Selbststudium veranschlagt wird.
3. Spezifische Instruktoren-Module
Zusätzlich müssen Sie die methodische Kompetenz für die Fachinhalte erwerben.
- BLS-AED-SRC Instruktor: Ca. 16 bis 21 Stunden (inkl. Vorbereitung und Kompetenznachweis).
- First Aid Instruktor Stufe 1 & 2: Für den direkten Abschluss als Instruktor 2 fallen je nach Anbieter (z.B. Samariter Schweiz) weitere rund 16 bis 24 Lernstunden für spezifische Instruktorenmodule und Kompetenznachweise an.
Zusammenfassung der Stunden (Schätzung)
| Bereich | Stunden (ca.) |
| Fachwissen (IVR 1–3) | 70 Std. |
| Pädagogik (Erwachsenenbildung) | 42–50 Std. |
| Instruktoren-Spezialisierung | 26–30 Std. |
| Gesamtzeitaufwand | ~138–150 Stunden |
Diese Stunden beinhalten primär den Präsenzunterricht. Rechnen Sie zusätzlich Zeit für das Selbststudium und die Prüfungsvorbereitungen ein, die je nach Modul zwischen 10 und 20 Stunden extra betragen können.
Was wird für den Erhalt der Stufen an Aus- bzw. Weiterbildungen fällig?
Um die erworbenen Zertifikate und die Lehrberechtigung in der Schweiz gültig zu halten, müssen Sie innerhalb fester Zeitzyklen Fortbildungen absolvieren.
Für den IVR (Interverband für Rettungswesen) und das SRC (Swiss Resuscitation Council) gilt eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren.
1. Fortbildung für die Anwender-Stufen (Provider)
Um Ihre eigenen Kompetenzen auf Stufe 2 oder 3 aktuell zu halten, sind folgende Refresher-Kurse nötig:
- First Aid Stufe 1 IVR: 7 Stunden Fortbildung alle 2 Jahre.
- First Aid Stufe 2 IVR: 7 Stunden Fortbildung alle 2 Jahre.
- First Aid Stufe 3 IVR: 14 Stunden Fortbildung alle 2 Jahre.
- BLS-AED-SRC Komplett: In der Regel 3–4 Stunden alle 2 Jahre (oft in den IVR-Refresher integriert).
2. Fortbildung für Instruktoren
Als Instruktor müssen Sie zusätzlich Ihre Lehrberechtigung rezertifizieren. Die genauen Anforderungen hängen von der Ausbildungsorganisation (z. B. Samariter Schweiz, Notfalltraining Schweiz) ab, folgen aber diesem Schema:
Rezertifizierungs-Rhythmus: Alle 2 Jahre.Praxisnachweis: Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Mindestanzahl an Kursen pro Jahr selbst unterrichtet haben.
Methodik-Refresher: Besuch spezieller Instruktoren-Weiterbildungen (ca. 1–2 Tage), um über neue medizinische Richtlinien oder didaktische Methoden informiert zu bleiben.
3. Besonderheit «Update-Pflicht»Bei grösseren Richtlinienänderungen (z. B. neue Reanimations-Guidelines alle 5 Jahre) können obligatorische Update-Kurse fällig werden, die zusätzlich zu den normalen Refresher-Stunden besucht werden müssen, um die Zertifizierung nicht zu verlieren.
Wichtig: Lassen Sie ein Zertifikat ablaufen, muss oft die gesamte Grundausbildung (oder ein deutlich umfangreicherer Einstiegskurs) erneut absolviert werden.
